Klimaschutz in der Caritas (c) Caritas

Förderprogramme

Wirksamer Klimaschutz braucht gute Ideen – und passende Finanzierung. Auf dieser Seite bündelt der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln zentrale Informationen zu Fördermöglichkeiten, die Einrichtungen und Dienste bei ihren Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsvorhaben unterstützen.

Ob Gebäudesanierung, nachhaltige Mobilität, Klimaanpassung oder innovative Projekte: Die folgenden Bereiche bieten einen schnellen Überblick über relevante Programme und zeigen Wege auf, um Maßnahmen gezielt und wirkungsvoll umzusetzen.

Diese Seite wurde im Rahmen des DiCV-Projektes Klimaschutzkoordination erarbeitet.

Förderdatenbanken zur Gebäudesanierung 

Datenbank der gemeinnützigen Klimaschutz-Beratungsagentur co2online: FördermittelCheck: interaktive Fördermittel-Beratung | co2online

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Der Förder-Navi der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz umfasst Förderprogramme des Landes und des Bundes und bietet einen Filter „Gemeinnützige Organisation“.

 

Förderdatenbank des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI)

Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) hat eine Datenbankmit Förder-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten zum Klimaschutz erstellt. Hier können Sie die „Förderdatenbank“ als Excel-Datei herunterladen. Über Filter- und Suchfunktionen können Sie die gewünschten Informationen in der Übersicht einsehen. Die letzte Aktualisierung fand im Juli 2025 statt. 

 

Übersicht der Förderungen der Dach- und Fassadenbegrünungen (BuGG)

Der BuGG (Bundesverband zur Gebäudebegrünung) hat eine Übersicht über die Förderungen der Dach- und Fassadenbegrünungen erstellt. Es sind sowohl kommunale Förderprogramme als auch Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene aufgenommen. Zudem hat die BuGG eine „Fachhilfe für Planung und Bau von PV-Gründach-Kombinationen“ erstellt.

 

Fördermöglichkeiten für Klimaanpassung (Zentrum KlimaAnpassung)

Das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) stellt auf seiner Plattform eine Übersicht zu Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bereit. Die Datenbank wird durch Filter- und Suchfunktionen bedient und richtet sich insbesondere an Kommunen sowie Akteure aus der Sozial-, Gesundheits- und Bildungswirtschaft. Sie finden die Übersicht hier

Darüber hinaus können Sie sich direkt die Berater_innen per Mail oder Telefon beraten lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Klimakoffer.NRW – Förderungen zu Begrünung & Klimaanpassung

Klimakoffer.NRW ist ein Angebot der Verbraucherzentrale NRW und bietet eine Übersicht über verschiedene kommunale sowie landes- und bundesweite Förderungen zur Umsetzung niedrigschwelliger Maßnahmen zur Klimaanpassung. Der Fokus liegt auf Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen sowie der Verbesserung des Mikroklimas. Weitere Informationen finden Sie unter:

 

Kommunalrichtlinie

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“, kurz Kommunalrichtlinie, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), können seit 2022 (Antragstellung bis 2027) Caritasverbände auf Orts- und Diözesanebene sowie Fachverbände und ihre Dienste und Einrichtungen Fördergelder vom BMWE beantragen. Sowohl Personalstellen im Klimaschutzmanagement, als auch Beratung und Investitionen sind förderfähig, z.B. der Austausch von Leuchtmitteln. Die Projektbeschreibung finden Sie hier, spezifische Informationen für Wohlfahrtsverbände in dieser Broschüre.

Bitte beachten Sie, dass die Förderrichtlinie seit Veröffentlichung der Broschüre novelliert wurde. Die verlinkte Broschüre wurde 2022 veröffentlicht; sie verschafft einen guten Überblick, für die einzelnen Förderungen ist jedoch die Verifizierung anhand der aktuellen Projektbeschreibung erforderlich.

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unterstützt bei der Antragstellung, u.a. durch ein Mentoring-Programm für Erstantragstellende. Weitere Informationen gibt es hier

 

Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft – vergünstigte Kredite

Das Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft ermöglicht vergünstigte Darlehens-Konditionen für Vorhaben aus den Bereichen Klimaschutz(technologien) und Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Kreislaufwirtschaft und Energie- und Ressourceneffizienz (einen gegenüber dem Marktzins um 1,5 % niedrigeren Zinssatz und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 %). Weitere Informationen hier

Entgegen anderslautenden Hinweisen einzelner Hausbanken sind im Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft Unternehmen mit sozialer Zielsetzung unabhängig von ihrer Rechtsform und unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht förderfähig. Für die Wertung als Sozialunternehmen reicht eine auf Kostendeckung angelegte Kalkulation der Dienstleistungen aus. Auch Gewerbesteuerpflicht ist ein hinreichendes Indiz dafür, aber kein notwendiges Kriterium. Bitte melden Sie uns anderslautende Auskünfte zur besseren Interessenvertretung.

BAFA-Förderung von Energieberatung und Energieaudits

Energie- oder Gebäudehüllenaudits durch BAFA-zertifizierte Energieberater_innen geben einen Überblick über Verbrauchsdaten in einem Gebäude und Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs. Sie sind daher geeignete Grundlage zur Identifizierung lohnender Klimaschutzmaßnahmen und zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten. Die öffentliche Förderung ist mit 50 % der Kosten erheblich.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247: Gefördert werden bis zu 50 % der Kosten für Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599: Gefördert werden bis zu 50 % der Kosten für Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. 

Zertifizierte Energieberater fassen u.a. die Datenbank der Energie-Effizienz-Experten, die Datenbank des Deutschen Energieberater-Netzwerkes und die Datenbank der gemeinnützigen Agentur co2online zusammen.

 

EFRE-Förderungen energieeffizienter Sanierungen 

Mit dem EFRE-Förderprogramm Energieeffiziente öffentliche Gebäude fördert das Land NRW kofinanziert von der Europäischen Union – die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann. Die gesamten förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahme dürfen 8 Mio. Euro nicht überschreiten. Die Gebäude müssen ohne Berücksichtigung der 1. Wärmeschutzverordnung gebaut worden sein (1.11.1977; der Bau kann später erfolgt sein, wenn Bauantrag ohne Berücksichtigung der Verordnung gestellt worden ist). Die Richtlinie, FAQs und Präsentationen des MWIKE NRW und der Bezirksregierungen zum Programm sind hier veröffentlicht. Eine telefonische Beratung durch die Bezirksregierungen zu dem Förderprogramm ist möglich (Ausnahme: BR Köln/Bonn). Die Ansprechpersonen sind hier aufgeführt. Hier kommen Sie zum Förderprogramm.

 

Im EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ sind zwar nur Kommunen antragsberechtigt, Projekte können jedoch gemeinsam mit lokalen Trägern wie Wohlfahrtsverbänden umgesetzt werden. Die Förderquote liegt bei 80 Prozent. Für caritative Träger ist insbesondere die „Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern“ von Interesse. Förderfähig sind Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren, die in einem integrierten Handlungskonzept (INSEK) benannt sind. Interessierte Träger sollten auf ihre Kommune zugehen und ihren Bedarf anmelden (z.B. bei der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik). Hier kommen Sie zum Förderprogramm.

 

PROGRES.NRW – Förderprogramme im Bereich „Energie“

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Zuge der Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Jahr 2024 wurde auch die BEG-Förderung angepasst, um Investitionen in energieeffiziente Einzelmaßnahmen und erneuerbare Heizsysteme zu unterstützen. Für Pflegeheime treffen darin folgende Punkte für Wohngebäude zu (Gebäude nach § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen). Weitere Informationen finden Sie hier.

Hierzu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime u.ä.: 

  • einheitliche Grundförderung von 30 %; zusätzlich ggf. ein Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder besonders effizienter Wärmequelle oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen.
  • Anpassung der max. förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. 

Gefördert werden in Bestandsgebäuden:

 

Ergänzungsförderung Klimaschutz der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW

Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat eine Förderung von Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe beschlossen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ergänzen soll. Eine Förderung durch die BEG EM ist Voraussetzung – und wird durch die Stiftung auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufgestockt. 

Förderfähig sind 

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik),
  • Anlagentechnik (außer Heizung),
  • Heizungsoptimierung sowie
  • Fachplanung und Baubegleitung.

Die Förderung richtet sich an Einrichtungen der Eingliederungs- und Jugendhilfe (stationäre und offene Einrichtungen) sowie an stationäre Pflegeeinrichtungen. Hier kommen Sie zum Eckpunktepapier.

 

NKI: Kälte-Klima-Richtlinie 

In dieser Förderung werden die Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme und der Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen gefördert. Neu ist zudem die Förderung der „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs. Dabei ist das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein natürliches Kältemittel auszutauschen. Gefördert werden unter anderem gemeinnützige Organisationen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen. Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Umwelt- und Klimaschutz-spezifische Förderungen und Kredite der KFW-Bank

 

PV-Förderprogramme für KMU in Bonn, Düsseldorf und Köln

Die Kommunen Bonn, Düsseldorf und Köln haben Förderprogramme für die Umsetzung von Photovoltaik-Projekten aufgelegt. Die Programme richten sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen; somit können GmbHs im caritativen Bereich Anträge stellen. In Düsseldorf sind gemeinnützige Organisationsformen explizit antragsberechtigt, in Köln ist eine Förderfähigkeit mündlich in Aussicht gestellt.

Weitere Informationen zu 

Solares Bonn

Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln

Energieoffensive Rhein-Erft-Kreis

Förderprogramm "Klimaschutz für Königswinter"

BALM: Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM)

Informationen zum Verfahren der Schwerpunkte finden Sie hier.

Schwerpunkt Initialförderung

Im Rahmen der Initialförderung werden standardisierte Beratungsleistungen zur Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes für Betriebliches Mobilitätsmanagements gefördert (Beratung zu Ermittlung der Ist-Situation, Definition der Soll-Situation und Formulierung geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung). Dabei sind realisierbare CO2-Einsparungen und Zeit- sowie Kostenrahmen zur Umsetzung anzugeben. Antragsberechtigt sind KMU mit keiner oder geringer Vorerfahrung im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Hier finden Sie das Merkblatt zum Schwerpunkt Initialförderung.

Schwerpunkt Breitenförderung

Im Rahmen der Breitenförderung sind Antragsberechtigt KMU, die mit dem Antrag bereits ein Mobilitätskonzept vorlegen bzw. anderweitige konzeptionelle Überlegungen zum BMM nachweisen können. Die Förderquote beträgt 50 Prozent für mittlere und 60 Prozent für kleine Unternehmen. Gefördert werden unter anderem:

  • Beschaffung von Fahrrädern, Pedelecs und Lastenfahrrädern für den Einsatz im betrieblichen Verkehr
  • Beschaffung und Aufbau von diebstahlgesicherten und witterungsgeschützten Abstellmöglichkeiten sowie Beschaffung und Aufbau von Lademöglichkeiten für Pedelecs pro Platz
  • Bauliche Veränderungen zur Attraktivierung des Radverkehrs (z. B. Duschen, Umkleideräume inkl. Gebäudeausstattung)
  • Beschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen
  • Beschaffung und Aufbau von Ladeinfrastruktur

Hier finden Sie das Merkblatt zum Schwerpunkt Breitenförderung.

 

E-Mobilität: Kleinwagen-Angebot der cdg
Die Caritas Dienstleistungsgenossenschaft Paderborn (cdg) beschafft gebündelt den Opel Corsa Electric (sowie zusätzlich einige Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor) mit hohen Nachlässen. Weitere Informationen sind auf dem Angebotsblatt zu finden. 

 

PROGRES.NRW – Förderung von Elektromobilität
Das Land NRW unterstützt den Umstieg auf Elektromobilität in Form von:

  • Umsetzungskonzepte Elektromobilität
    Die Konzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:
  • Beschaffung von mindestens fünf rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1
  • Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort
  • Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeugs der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs

Weitere Informationen finde Sie hier.

  • Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge
    Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
  • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
    Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.

Förderprogramme für Begrünung
Im Förderprogramm „Begrünung“ der Stadt Bonn werden bis zu 10.000 Euro pro Grundstück bezuschusst. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Das Programm umfasst folgende Module:

Im Förderprogramm „GRÜN hoch 3“ der Stadt Köln werden bis zu 20.000 Euro pro Jahr bezuschusst. Je nach Art der Maßnahme liegt die Förderung bei bis zu 60 Prozent. Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden. Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung in gepflegtem Zustand gehalten werden. Gefördert werden:

  • Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung
  • Entsiegelung und der Rückbau von Schottergärten
  • Regenwasserspeicherung

Das Förderprogramm „Blau-Grüne Infrastruktur“ der Stadt Pulheim hat zum Ziel das Stadtklima zu verbessern, Starkregenfolgen abzumildern und die Artenvielfalt zu stärken. Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen und Eigentümergemeinschaften. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.000 Euro pro Maßnahme und 5.000 Euro pro Objekt. Das Programm umfasst folgende Bereiche:

  • Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung
  • Entsiegelung
  • Regenwasserspeicher
  • Mulden und Rigolenn finden Sie hier.

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
In der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) werden Konzepte und Maßnahmen zur Anpassung sozialer Einrichtungen an die Folgen der Klimaerhitzung gefördert, insbesondere innovative Modellvorhaben, die Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor systematisch und ganzheitlich umsetzen, insbesondere in Regionen, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind (sog. klimatische Hotspots), und insbesondere naturbasierte Lösungen wie Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder Wasserflächen, die auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser oder der Verbesserung der Luftqualität dienen.

Aktuell ist kein Förderfenster geöffnet, eine erneute Förderung ist jedoch in Aussicht gestellt. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Projektträgers ZUG. Hier können Sie sich eintragen, um über die Öffnung neuer Förderfenster informiert zu werden.

 

EFRE-Förderung - Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Das EFRE-Programm Klimaanpassung.Kommunen.NRW fördert Projekte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen. Unterstützt werden u. a. Maßnahmen gegen Hitze, Dürre und Starkregen, wie Begrünung, Entsiegelung oder klimaangepasste Umgestaltungen öffentlicher Flächen. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie weitere öffentliche und gemeinnützige Akteure in NRW. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

MUNV: Förderung für niederschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen in NRW
Gefördert werden Ausgaben für investive Vorhaben, die der Klimafolgenanpassung dienen, wie Flächenentsiegelung, extensive Dachbegrünung, Verschattungselemente und viele weitere. In der Richtlinie werden in Punkt 3d) unter den Zuwendungsempfangenden explizit gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen genannt. Gefördert werden max.  80 % der förderfähigen Ausgaben bei Begünstigten, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK NRW)
Gefördert wird die Beratung von Unternehmen zur betrieblichen Klimaanpassung, welche mit weiteren Betrieben an einem Beratungsprozess teilnehmen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen, die die teilnehmenden Betriebe akquirieren und koordinieren sollen. Die Zuschussquote beträgt bis zu 80%. Interessenten sollten – ggf. im Verbund – auf ihre Kommune zugehen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es auf der Website "Klimaanpassung in NRW" des MNUV NRW, wo weiterführend die Richtlinie vom 10.06.2025, ein Merkblatt und ein Antragsformular zur Anerkennung eines Beratungsprozesses verlinkt sind.

 

BMUKN: Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Das Bundesumweltministerium fördert herausragende Konzepte und innovative Projektideen zum Schutz der nachhaltigen Nutzung und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt. Für die Freie Wohlfahrtspflege sind insbesondere die Förderschwerpunkte 4 und 5 interessant:

4. Stadtnatur: Ziel der Erhöhung des Anteils an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement und Verbesserung der biodiversitätsfördernden Durchgrünung; u.a. Förderung naturnaher Gestaltung und fachgerechter Pflege von Grün- und Freiflächen. 

5. Weitere Maßnahmen von besonders repräsentativer Bedeutung für die Strategie: Übergreifende oder themenspezifische Kommunikations-, Bildungs- und Akzeptanzprojekte; Projekte zur natur- und klimaschutzkonformen Entwicklung urbaner Räume.

Die Anteilfinanzierung liegt für gemeinnützige Organisationen bei bis zu 90 %. Weitere Informationen hier.

 

NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KfW 444)
Das Programm fördert investive Maßnahmen zur Stärkung des natürlichen Klimaschutzes in Städten und Gemeinden. Gefördert werden insbesondere:

  • die Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement, einschließlich Pflege und Neuanlage,
  • die Pflanzung von Bäumen im Siedlungsbereich sowie
  • die Schaffung von Naturoasen, etwa durch Pikoparks, Naturerfahrungsräume oder urbane Waldgärten. 

Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 %. Antragsberechtigt sind Kommunen, die die Mittel im Rahmen ihrer Projekte auch an Dritte – etwa kommunale Unternehmen, Vereine oder gemeinnützige Träger – weiterleiten können. Die Antragstellung erfolgt über die KfW. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

EFRE-Förderung „Grüne Infrastruktur“ (NRW) (inkl. GI-Richtlinien)
Das EFRE-Programm „Grüne Infrastruktur NRW“ unterstützt Projekte zum Erhalt, zur Entwicklung und zur ökologischen Aufwertung von Grün- und Freiflächen in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden u. a. Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Renaturierung sowie zur Verbesserung der Biodiversität, des Biotopverbunds und der Erholungsfunktion von Landschaften. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen und öffentliche Einrichtungen; Vereine, Stiftungen sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen können je nach Projekt ebenfalls antragsberechtigt sein oder als Partner eingebunden werden. Weitere Informationen finden Sie hier sowie hier.

 

EU-LIFE-Programm – Beratung (ZUG)
Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) bietet eine kostenfreie Beratung zum EU-Förderprogramm LIFE, das Umwelt-, Klima- und Naturschutzprojekte auf europäischer Ebene unterstützt. Die Beratung richtet sich an öffentliche und gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen und umfasst u. a. Informationen zu Förderinhalten, Antragsvoraussetzungen sowie zur Projektentwicklung und Einordnung von Projektideen. Die ZUG unterstützt beratend, trifft jedoch keine Förderentscheidungen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Umweltministerium NRW - Umweltschecks – Antragsfrist 30. September 2026
Das Umweltministerium NRW unterstützt mit bis zu 1.000 Umweltschecks von jeweils 2.000 Euro Projekte im Natur- und Artenschutz. Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen zur Anlage und Pflege von Lebensräumen sowie Angebote zur Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Young Impact Fund

Der „Young Impact Fund“ wird von den Jugendverbänden Naturfreundejugend, NAJU und Bund-Jugend getragen und unterstützt junge Menschen bei kleinen Umwelt- und Klimaschutzprojekten. Gefördert werden Projektideen mit 300 € pro Vorhaben. Antragstellende müssen unter 27 Jahre alt sein; auch junge Menschen aus Maßnahmen oder Einrichtungen der Jugendsozialarbeit können teilnehmen. Komplexe Konzepte sind nicht erforderlich. Die Projekte sollten einen erkennbaren Bezug zu biologischer Vielfalt, Klimaschutz, Klimagerechtigkeit oder Umweltthemen haben. Nach der Auswahl des Vorschlags (Rückmeldung innerhalb von vier Wochen) bleibt den Teilnehmenden sechs Wochen für die Umsetzung. Als Nachweis genügen Fotos oder Videos der durchgeführten Aktion. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Programms.

 

Zurich - Planet Hero Award – Bewerbungsfrist: 10. Mai 2026
Der Planet Hero Award sucht Projekte zur Verbesserung von Umwelt- und Klimaschutz. In den Kategorien Klimaschutz, Biodiversität sowie Ozean‑ und Gewässerschutz werden umwelt‑ und klimafördernde Initiativen ausgezeichnet. Zusätzlich wird unter allen Nominierten ein Community‑Preis vergeben. Für die Preisträger steht eine Gesamtsumme von bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Eine Fachjury bewertet die eingereichten Projekte. Die Bewerbungsphase läuft bis zum 10. Mai 2026. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Stadt Köln "Umweltschutzpreis" – Bewerbungsfrist: 31. Juli 2026
Die Stadt Köln zeichnet mit dem Umweltschutzpreis Projekte aus, die sich besonders für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und eine nachhaltige ökologische Entwicklung engagieren. Der Preis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert, davon 6.000 Euro für den allgemeinen Umweltschutzpreis und 4.000 Euro für Projekte von Kinder-, Jugend- und Schulgruppen. Weitere Informationen finden Sie hier.

ESF Plus-Bundesprogramm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“

Das Programm fördert die Weiterentwicklung von Strukturen und Organisationskulturen in der gemeinnützigen Sozialwirtschaft. Im 5. Förderaufruf liegt ein besonderer Schwerpunkt auf ökologischer Nachhaltigkeit und der Entwicklung „grüner Kompetenzen“. Gefördert werden u. a. hierarchieübergreifende Sensibilisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die Weiterentwicklung von Arbeits- und Organisationsprozessen sowie partizipative Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität und zur Entwicklung nachhaltiger Organisationsstrukturen. Weitere Informationen finden Sie hier.  

 

ESF+ (BMWE): Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums

Das Programm unterstützt gemeinwohlorientierte KMUs sowie Sozialunternehmen mit dem Ziel, soziale und ökologische Innovationen zu stärken sowie Beratung und Vernetzung auszubauen. Gefördert werden:

  • Modul I: Individuelle Beratungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote für KMU.
  • Modul II: Informations- und Transferangebote für eine Vielzahl von Unternehmen (z. B. durch Multiplikatoren).

Die Förderquote beträgt bis zu 85 %, mit Klimabonus bis zu 95 %. Die maximale Förderhöhe ist abhängig von Projektumfang und Modul. Das Programm läuft im Rahmen des ESF+ bis voraussichtlich 2028. Derzeit ist keine Antragstellung möglich; weitere Förderaufrufe sind geplant. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

transform_D – Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert Klimaneutralität und Ressourceneffizienz

Das Programm fördert innovative Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts sowie die Verbreitung wirksamer Projekte an weiteren Standorten oder für andere Zielgruppen. „KLIMAWANDEL – Klimaneutralität und Ressourceneffizienz“ ist einer von drei Themenschwerpunkten (neben Digitalisierung und gesellschaftlichem Zusammenhalt). Die aktuellen Fristen und Förderaufrufe finden Sie auf der Programmseite.

 

Stiftung Care for Future - gegen die Klimakatastrophe und für eine friedvolle, global gerechte Welt

Die Stiftung Care for Future fördert

  • öffentlichkeitswirksame Bildungsveranstaltungen, Workshops, Vorträge und Aktionstage, die mit einem Angebot an die Teilnehmenden verbunden sind, sozial und politisch aktiv zu werden,
  • Informationsstände, Straßenprojekte oder Demonstrationen,
  • Aktivitäten zum Aufbau oder zur Weiterentwicklung konkreter Gemeinschaftsprojekte bzw. Commons, die bereits heute neue Wege ausprobieren.

Es werden ausschließlich konkrete, abgrenzbare Projekte in kleinerem finanziellem Umfang (bis max. 2.500 €) gefördert. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

GLS Treuhand

Bei der GLS Treuhand werden Projekte verschiedener Themenfelder gemeinnütziger Organisationen gefördert, die einen Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft leisten. Die Stiftungen und Stiftungsfonds im Netzwerk der GLS Treuhand vergeben Zuwendungen in der Regel zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro; in seltenen Einzelfällen sind auch Zuwendungen über 10.000 Euro möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

KlimaLab 
Das KlimaLab unterstützt gemeinnützige Organisationen dabei, Klimaschutz strategisch in ihren Strukturen zu verankern. Gefördert werden Veränderungsprozesse durch finanzielle Mittel sowie begleitende Beratung und Qualifizierung. Die nächste Bewerbungsphase startet im Herbst 2027. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Joachim Herz Stiftung - Perlenfonds - Fördermittel für Nachhaltigkeitsprojekte
Der Perlenfonds unterstützt Projekte, in denen junge Menschen eigene Ideen für eine nachhaltige Zukunft umsetzen – an Schulen, Hochschulen, Berufsschulen, außerschulischen Lernorten oder in der Nachbarschaft. Gefördert werden Projekte über maximal drei Jahre mit bis zu 25.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

IKEA-Stiftung:  Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft
Die IKEA‑Stiftung fördert Projekte, die durch Kreativität, Eigeninitiative, nachhaltigen Ansatz und sozialen Nutzen überzeugen. Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft sind seit 2025 als Leitprinzipien in der Satzung verankert. Gefördert werden z. B. Maßnahmen zu Klimaschutz, Energieeffizienz, ressourcenschonenden Materialien und zur Stärkung des Bewusstseins für nachhaltiges Handeln. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Nachhaltig Wirken – ESF Plus-Programm
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert mit dem Programm gemeinwohlorientierte Unternehmen, die einen Beitrag zu ökologischer Nachhaltigkeit und CO₂-Einsparung leisten. Gefördert werden Maßnahmen zum Ausbau von Strukturen, Beratungs- und Unterstützungsangeboten in den Bereichen Gründung, Unternehmensführung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Vernetzung. Antragsberechtigt sind Organisationen des privaten und öffentlichen Rechts. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

 

Innovatio Sozialpreis
Der Innovatio Sozialpreis 2026 zeichnet Projekte aus, die gesellschaftlichen Zusammenhalt, generationenübergreifendes Miteinander oder sozial gerechten Klimaschutz fördern. Träger sind der Versicherer im Raum der Kirchen, der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier.

Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben zu den Förderprogrammen.

 

BMUKN_NKI_gefoerdert_GRB_DE_2025_quer@4x-8 (c) Bundesregierung/Kugler