Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern bzw. zu beseitigen (§ 1 AGG).
Nach § 13 Abs. 1 AGG haben alle Beschäftigten sowie Bewerbende das Recht, sich bei der Beschwerdestelle ihres Arbeitgebers zu melden, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis von der Arbeitgeberin, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigen oder Dritten wegen eines der oben genannten Gründe benachteiligt fühlen.