Kindern und Jugendlichen sowie minderjährigen Müttern oder unbegleiteten Minderjährigen wird ein Vormund zur Seite gestellt, wenn deren Eltern verstorben sind oder nicht für sie sorgen können.
Als Vertretung der Eltern hat der Vormund die elterliche Sorge und übernimmt die Aufgabe, für das Wohl des Kindes zu sorgen, dessen Pflege und Erziehung persönlich zu fördern und zu gewährleisten. Er sorgt für eine sichere und gute Unterbringung, organisiert den Schulbesuch oder notwendige therapeutische, gesundheitliche und psychosoziale Hilfen.
Die Dienste in katholischer Trägerschaft stellen persönlich bestellte Vormünder und Vereinsvormünder. Sie vertreten die Interessen der Kinder und Jugendlichen und begleiten sie als verlässliche Partnerinnen auf dem Weg ins Erwachsenenleben.
Der Vormund wird vom Familiengericht bestellt und kooperiert mit dem Jugendamt und anderen Institutionen.