Ehe- und Familienfonds

Zweck des Fonds:

Der Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln fördert Maßnahmen und Beratungsaktivitäten zur Unterstützung von Ehe und Familie. Der Fonds dient der Förderung der ehe- und familienbezogenen Dienste, insbesondere im Hinblick auf die Weitergabe des Lebens und das Wohl der Kinder.

Es sollen innovative Projekte im Bereich von Ehe und Familie im Rahmen der vorhandenen Mittel gefördert werden, die nicht bzw. noch nicht zum finanziell gesicherten kirchlich-caritativen Angebot im Erzbistum Köln zählen.

Antragsfrist:

Anträge werden zum 22. März 2024 (Ausschlussfrist) bei der Geschäftsstelle des Ehe- und Familienfonds im Erzbistum Köln (s.u.) eingereicht. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt Anfang Juni 2024.

Antragsberechtigte:

Förderanträge an den Ehe- und Familienfonds können Katholische Kirchengemeinden, Verbände, Einrichtungen und Dienste in der Erzdiözese Köln stellen.

Aktuelle Förderschwerpunkte sind:

Initialprojekte

  • Initialprojekte für einen guten Start ins Leben
  • Hilfen für Familien mit besonderen Belastungen
  • Familienpastoral
  • Erprobung neuer Konzepte für neue Zielgruppen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Beispiele bisheriger Förderung

  • Soziale Beratung / Treffpunkte für Familien in Pfarrgemeinden
  • Projekte zur Stärkung der seelischen Gesundheit von Familien
  • Familienpaten-Projekte
  • Modellprojekte der Ehe- und Familienpastoral
  • Modellprojekte der Schwangerschaftsberatung / Erziehungsberatung / Ehe-, Familien- und Lebensberatung für besondere Zielgruppen
  • Projekte im Bereich von Hilfen für Familien mit kleinen Kindern (Frühe Hilfen)
  • Beratungsprojekte für belastete Familien
  • Hilfen für Kinder suchtbelasteter und psychisch kranker Eltern
  • Projekte im Bereich Sexualpädagogik
  • Angebote für alleinerziehende Eltern
  • Projekte der interkulturellen / interreligiösen Begegnung von Familien

zur Verfügung stehendes Fördervolumen:

  • 285.000 € pro Jahr

Fördervoraussetzungen und Förderdauer 

  • Antragstellende sind Katholische Kirchengemeinden, Verbände, Einrichtungen und Dienste im Erzbistum Köln
  • einmalige Förderung für Projekte mit max. zweijähriger Dauer; Folgeanträge sind mit besonderer inhaltlicher / struktureller Begründung möglich
  • es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
  • mindestens 20 % der Gesamtausgaben sind Eigenmittel des Antragstellers
  • Co-Finanzierungen mit Drittmitteln aus z.B. Stiftungen sind je nach Projektgestaltung und -umfang zur Komplementärfinanzierung möglich (ggfls. vor Antragstellung mit der Geschäftsstelle sprechen)

Antragsformulare:

Die Antragsformulare zum Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln sowie die Kosten- und Finanzierungspläne finden Sie weiter unten.

Antragseingang postalisch bei: 

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln

-Geschäftsstelle Ehe- und Familienfonds-

Georgstraße 7

50676 Köln

Antragseingang elektronisch: 

eheundfamilienfonds@caritasnet.de 

Bitte beachten Sie, dass auch ein elektronisch gesendeter Antrag zu unterschreiben ist. 

Geschäftsführung des Ehe- und Familienfonds

DiCV_2018-033Kriege Christof

Christof Kriege

Abteilungsleiter
Jugend und Familie

Kein Bild vorhanden (c) DiCV / Karski

Silke Hirschmann

Referentin für Mittelbewirtschaftung