Fördervoraussetzungen und Förderdauer
- Antragstellende sind Katholische Kirchengemeinden, Verbände, Einrichtungen und Dienste im Erzbistum Köln
- einmalige Förderung für Projekte mit max. zweijähriger Dauer; Folgeanträge sind mit besonderer inhaltlicher / struktureller Begründung möglich
- es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
- mindestens 20 % der Gesamtausgaben sind Eigenmittel des Antragstellers
- Co-Finanzierungen mit Drittmitteln aus z.B. Stiftungen sind je nach Projektgestaltung und -umfang zur Komplementärfinanzierung möglich (ggfls. vor Antragstellung mit der Geschäftsstelle sprechen)
Antragsformulare:
Die Antragsformulare zum Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln sowie die Kosten- und Finanzierungspläne finden Sie weiter unten.
Antragseingang postalisch bei:
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln
-Geschäftsstelle Ehe- und Familienfonds-
Georgstraße 7
50676 Köln
Antragseingang elektronisch:
eheundfamilienfonds@caritasnet.de
Bitte beachten Sie, dass auch ein elektronisch gesendeter Antrag zu unterschreiben ist.