Europäische Förderung 2021 bis 2027 (c) Christian Lue@unsplash.com

Europäischer Sozialfonds Plus - NRW

Folgende Unterprogramme des ESF+ sind auf NRW-Ebene für die Caritas vor allem in den Themenfeldern Arbeit, soziale Teilhabe und Armutsbekämpfung für Projektentwicklungen von Interesse:

Das Programm Potentialberatung wird fortgeführt und soll Unternehmen und Beschäftigte weiterhin dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Das Programm können auch Träger der Wohlfahrtspflege nutzen. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz erfolgt die Beratung unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mindestens einem der folgenden Themenfelder: Arbeitsorganisation, Demografischer Wandel, Gesundheit, Digitalisierung oder Personalentwicklung.

Gefördert werden 40% der Ausgaben für bis zu acht Beratungstage. Bei einer Neustartberatung können bis zu zehn Beratungstage gefördert werden. Die Förderung beträgt höchstens 400 € pro Beratungstag.

Antragstellungen werden auch in der neuen Förderphase laufend bei den zuständigen ESF-Regionalagenturen möglich sein.

Mit dem Bildungsscheck NRW fördert das MAGS weiterhin 50 % der Gesamtausgaben einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, maximal 500 Euro. Der Bildungsscheck richtet sich im individuellen Zugang an alle Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW und hier insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige, die die Fördervoraussetzungen erfüllen. Berechtigte sind Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) und nicht mehr als 40.000 Euro bei Einzelveranlagung (80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an kleine und mittlere Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Sie können bis zu zehn Bildungsschecks pro Jahr erhalten.

Der Erhalt eines Bildungsschecks ist über den individuellen sowie den betrieblichen Zugang möglich. Grundsätzlich sind sowohl Weiterbildungen in Präsenzform als E-Learning oder Inhouse-Schulung förderfähig. Die Ausgabe des Beratungsschecks erfolgt durch beauftragte Beratungsstellen.

Antragstellungen im Bildungsscheckprogramm werden auch in der neuen Förderphase laufend bei den zuständigen Beratungsstellen möglich sein.

Die Möglichkeit zur Beratungsstellensuche finden Sie hier.

Das Programm Fachkräfte.NRW verfolgt wie in der vorherigen Förderphase das Ziel, vorhandene Fachkräftepotenziale zu stärken und weiterzuentwickeln, um eine Fachkräftelücke möglichst nicht entstehen zu lassen und aktuelle Fachkräftebedarfe auszugleichen.

Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur

  • Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen, insbesondere zum Nachholen von Berufsabschlüssen und z.B. zur Anpassung an die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt;
  • Verbesserung der Ausbildungssituation in den Betrieben zur Senkung der Ausbildungsabbrüche durch z.B. Qualifizierung der Ausbildenden (train the trainer);
  • Schaffung von Voraussetzungen für gesunde Arbeit und demographiefeste Gestaltung der Arbeitsorganisation;
  • Verbesserung von Führung und Kommunikation im Sinne guter Arbeit;
  • Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund;
  • Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung;
  • beruflichen Einbindung von Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern.

Die Kosten des Projekts werden in Höhe von 50 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage übernommen.

  • Start der Neubewilligungen: Nach Erlass durch die ESF-Verwaltungsbehörde
  • Förderbeginn: individuell
  • Laufzeit: individuell
  • Interessenbekundungsverfahren: Aufruf

Das TEP-Programm unterstützt seit 2009 Menschen mit Familienverantwortung, vor allem junge Mütter und Väter, bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz in Teilzeit und gibt Hilfestellung, um Familie und Ausbildung zu vereinbaren. Die Teilnehmenden werden gecoacht, qualifiziert und beruflich vorbereitet und während der ersten Ausbildungsmonate individuell begleitet. Parallel zur Bildungsbegleitung der TEP-Teilnehmenden werden Unternehmen über die Möglichkeiten der Berufsausbildung in Teilzeit informiert und bei der Umsetzung unterstützt.

Es wird voraussichtlich einen Aufruf in 2021 für Organisationen geben, die diese Aufgabe (weiter) übernehmen möchten. Je Teilnehmenden wird ein Festbetrag von 380 Euro pro Monat gewährt. Die Gesamtdauer der Vorlauf- und Begleitphase je Teilnehmenden beträgt maximal zwölf Monate. Für Kinderbetreuung wird je Teilnehmenden ein Festbetrag von 150 Euro pro Monat gewährt, sofern diese erforderlich ist.

  • Start der Neubewilligungen: Nach Erlass durch die ESF-Verwaltungsbehörde
  • Förderbeginn: 1. Januar 2022
  • Laufzeit: 24 Monate
  • Interessenbekundungsverfahren: ja

Auch in der neuen ESF-Förderphase wird das Programm „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen" fortgeführt. Für die Durchführung der Ausbildung sind Träger der beruflichen Bildung verantwortlich, die dafür eine Förderung erhalten. Dies waren bisher 15 Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke in NRW. Sie beraten und unterstützen die teilnehmenden Jugendlichen und stehen den bei der Ausbildung mitwirkenden Betrieben zur Seite. Im Rahmen der Förderprogramms werden in der Regel zwei- bis dreieinhalbjährige Ausbildungen gefördert. Lernorte sind die Betriebe, die Berufskollegs sowie die an der Aktion beteiligten Bildungsträger. Die praktische Ausbildung ist so konzipiert, dass mehr als die Hälfte der praktischen Ausbildung in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes erfolgt. Die Ausbildung ist dem Bedarf der Zielgruppe entsprechend mit sozialpädagogischer Betreuung, Stütz- und Förderunterricht sowie Fallsteuerung beziehungsweise Coaching durch die Zuwendungsempfangenden zu flankieren. Je Teilnehmenden wird ein Festbetrag von 700 Euro pro Monat gewährt.

  • Start der Neubewilligungen: Nach Erlass durch die ESF-Verwaltungsbehörde
  • Förderbeginn: 1. Januar 2022
  • Laufzeit: 24 Monate

Interessenbekundungsverfahren: Absichtserklärungsverfahren

Wie bisher wird sich das Programm „Werkstattjahr“ an Jugendliche wenden, die eine allgemeinbildende Schule ohne Ausbildungsreife verlassen haben und bei denen davon auszugehen ist, dass die Regelangebote der Berufsvorbereitung nicht zum Integrationserfolg führen würden. Das Werkstattjahr wird von Bildungsträgern in Kooperation mit Berufskollegs durchgeführt. Ziel ist es, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen an die Aufnahme einer Ausbildung bzw. Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Verknüpfung von Arbeiten und Lernen in realen/betriebsförmigen Dienstleistungs- und Produktionsprozessen heranzuführen. Dabei hat die Vermittlung in Betriebspraktika einen besonderen Stellenwert.

Der Antragstellende hat mit dem Antrag zu dokumentieren, dass das Projekt durch Mittel der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters kofinanziert wird. Die Förderung der Maßnahme aus dem ESF erfolgt im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung, die sich an der Anzahl der Teilnehmenden bemisst. Die Auszahlung einer Leistungsprämie von bis zu 100 Euro/ Monat an die Teilnehmenden ist möglich.

  • Start der Neubewilligungen: Nach Erlass durch die ESF-Verwaltungsbehörde
  • Förderbeginn: 1. September 2022
  • Laufzeit: 24 Monate + 12 Monate Optionsziehung

Interessenbekundungsverfahren: ja

Die Förderung im Rahmen des Ausbildungsprogramms NRW erfolgt auch zukünftig in Regionen, in denen eine ungünstige Ausbildungsmarktlage vorliegt. Zielgruppe sind Jugendliche mit mindestens zwei Vermittlungshemmnissen. Bei den zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen muss es sich um Ausbildungsberufe nach BBiG/HWO handeln. Bildungsträger, die nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind, können sich für das Programm bewerben. Gefördert werden die Ausbildungsplatzakquise sowie das Matching mit den Betrieben durch die Übernahme von Personalkostenpauschalen. Darüber hinaus wird auch die Begleitung des Unternehmens sowie der Ausbildungsplatz gefördert. Ausbildende Betriebe erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für die ersten beiden Ausbildungsjahre in Höhe von 325,- €. Für die Begleitung der ausbildenden Unternehmen wird ein Festbetrag von 84 Euro pro Auszubildenden und Monat gewährt. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate.

  • Start der Neubewilligungen: Nach Erlass durch die ESF-Verwaltungsbehörde
  • Förderbeginn: 1. September 2021
  • Laufzeit: 24 Monate
  • Interessenbekundungsverfahren: ja

Seit Januar 2021 fördert das MAGS die Beratungsstellen Arbeit (BSA) aus Mitteln des ESF. Diese setzen zum einen die Angebote der bisherigen Erwerbslosenberatungsstellen fort und erweitern zum anderen ihr Beratungsangebot für Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen oder bedroht sind. Die Förderung soll auch in der Förderphase 2021-2027 weiter erfolgen. Die Ratsuchenden finden in den Beratungsstellen Arbeit Unterstützung bei wirtschaftlichen, psychosozialen und arbeits- und sozialrechtlichen Themen sowie zu Fragen von Qualifizierung und Beschäftigung. Die Beratungsstellen Arbeit eröffnen den Betroffenen Wege zu weiterführenden Hilfs- und Beratungsangeboten. Darüber hinaus sind die Beratungsstellen Arbeit Orte der Begegnung für erwerbslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Anteilfinanzierung von 75% auf der Basis von Standardkosten für das Personal zzgl. einer Sachkostenpauschale (40% der Personalkosten).

  • Start der Neubewilligungen: Nach Erlass durch die ESF-Verwaltungsbehörde
  • Förderbeginn: 1. Januar 2023
  • Laufzeit: 24 Monate
  • Interessenbekundungsverfahren: ja

Nicht alle geflüchteten Personen mit einer individuell guten Bleibeperspektive haben einen Zugang zu den Deutschsprachförderangeboten des Bundes. Mit dem ESF-Förderprogramm „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“ soll auch weiterhin insbesondere den Menschen der Zugang zu Sprachförderung ermöglicht werden, die sonst keinen Zugang zu den Integrationskursen oder anderen Sprachförderangeboten haben. Die Zuweisung der Teilnehmenden an die Sprachkursträger erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit. Die Basissprachkurse dieses Modellprojekts bestehen aus 300 Unterrichtseinheiten (UE = 45 Minuten) pro Kurs. Ergänzend können Fahrtkosten gefördert werden. Die Teilnahme an den Sprachkursen mit dem Ziel A1 GER ist kostenlos.

Für die Durchführung der Basissprachkurse können sich Träger der Volkshochschulen, nach § 14 des Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannten Einrichtungen, zugelassene Integrationskursträger und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe bewerben.

Die Förderhöhe beträgt 80% der Standardeinheitskosten (80% von 38 Euro pro Stunde für Ausgaben für Honorarkräfte und unterrichtsbezogene Ausgaben).

  • Start der Neubewilligungen: 1. Januar 2023
  • Förderbeginn: individuell
  • Laufzeit: bis zu 12 Monate

Interessenbekundungsverfahren: nein

ESF-kofinanzierte Einzelprojekte können auch in der neuen Förderphase gefördert werden, wenn sie grundsätzlich förderfähig, aber keinem anderen Programm der ESF-Richtlinie zuzuordnen sind. Ein positiver Beschluss der AG Einzelprojekte des MAGS ist erforderlich. Arbeitsmarktpolitische Akteure können einen Antrag stellen, der sich mindestens durch einen der nachgenannten Punkte auszeichnen:

  • Innovationsgehalt des Förderkonzepts;
  • Prävention;
  • besonders überzeugende Verbindung landespolitischer Ansätze mit den Querschnittszielen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen, Nachhaltigkeit, Transnationalität;
  • Transfer erfolgreicher Projektansätze in eine andere Finanzierung oder
  • herausgehobene Relevanz des Projekts im Rahmen der Strategie des ESF-Programms und der Landespolitik.

Die Höhe der Förderung wird durch die AG Einzelprojekte bezogen auf das einzelne Projekt und den Antragsteller festgelegt.

  • Start der Neubewilligungen: Nach Erlass durch die ESF-Verwaltungsbehörde
  • Förderbeginn: individuell
  • Laufzeit: individuell

Interessenbekundungsverfahren: nein

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