Mit dem Bildungsscheck NRW fördert das MAGS weiterhin 50 % der Gesamtausgaben einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, maximal 500 Euro. Der Bildungsscheck richtet sich im individuellen Zugang an alle Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW und hier insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige, die die Fördervoraussetzungen erfüllen. Berechtigte sind Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) und nicht mehr als 40.000 Euro bei Einzelveranlagung (80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an kleine und mittlere Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Sie können bis zu zehn Bildungsschecks pro Jahr erhalten.
Der Erhalt eines Bildungsschecks ist über den individuellen sowie den betrieblichen Zugang möglich. Grundsätzlich sind sowohl Weiterbildungen in Präsenzform als E-Learning oder Inhouse-Schulung förderfähig. Die Ausgabe des Beratungsschecks erfolgt durch beauftragte Beratungsstellen.
Antragstellungen im Bildungsscheckprogramm werden auch in der neuen Förderphase laufend bei den zuständigen Beratungsstellen möglich sein.
Die Möglichkeit zur Beratungsstellensuche finden Sie hier.