Das EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport zielt auf die europaweite Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen.
Teilnahmeberechtigt sind Bildungseinrichtungen aus den 33 Programmstaaten, welche die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Staaten Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei umfassen. Die Schweiz und Großbritannien zählen nicht zu den Programmstaaten. Die EU-Mitgliedstaaten sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Die Förderung erfolgt zumeist über Kostenpauschalen, die von der jeweiligen Projektaktivität abhängig sind. Neu in der Förderphase 2021-2027 ist die Möglichkeit der Akkreditierung. Einmal akkreditiert, können Träger bis 2027 regelmäßig sogenannte „Mobilitäten“ finanzieren – also beispielsweise Austausch von Auszubildenden und Schülern, Fortbildungen und Hospitationen von Fachkräften im Ausland oder Begegnungen mit Partnerorganisationen durchführen. Hat ein Träger die Akkreditierung erlangt, kann er im weiteren Verlauf des Programms jährlich in einem vereinfachten Verfahren Mittel für europäische Begegnungen beantragen.
Im Zentrum der Akkreditierung steht ein Erasmus+-Plan, in dem der Träger die Entwicklungsziele in Bezug auf die Ziele des Erasmus+ Programms formuliert. Darüber hinaus verpflichtet sich der Träger, die Qualitätsstandards des Erasmus+ Programms einzuhalten.
Die Antragstellung für eine Akkreditierung ist an Fristen gebunden. Die Nationalen Agenturen unterstützen interessierte Träger intensiv bei der Akkreditierung. Hinweise zur Antragstellung finden Interessierte auf den Homepages der Nationalen Agenturen.
Für Träger, die (noch) nicht akkreditiert sind, ist eine Antragstellung in Erasmus+ allerdings auch weiterhin möglich.
Für die Arbeit der caritativen Verbände und Einrichtungen sind insbesondere die Bereiche Schulbildung (einschließlich Kita), berufliche Bildung, Erwachsenenbildung (einschließlich Sozialberatung) und Jugend von Interesse, wenn es um die Förderung transnationaler Projekte und Austauschmaßnahmen geht.