Die Offene Behindertenhilfe zeichnet sich durch ihr flexibles, ambulantes Dienstleistungsangebot aus. Die offene Behindertenhilfe ist eine wichtige Ergänzung zu den vorhandenen Angeboten in der Behindertenhilfe. Diese sind:
Familienunterstützender Dienst (FUD)
Der Familienunterstützende Dienst bietet Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen mit Behinderung eine individuelle Unterstützung sowie Begleitung an. In der Einzelassistenz werden die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt, damit diese ihre Freizeit möglichst selbstständig gestalten können. Familien, deren Kinder in ihrer Entwicklung verzögert oder behindert sind, erfahren eine zugewandte und zuverlässige Unterstützung und Entlastung bei der Betreuung ihres Kindes. Die Finanzierungsgrundlagen sind unter anderem im SGB XI geregelt.
Schulassistenz
Die Schulassistenz bietet nach dem SGB VIII und SGB XII eine Begleitung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen bei der Bewältigung von alltäglichen Anforderungen in Schule, Ausbildung und Studium. Das Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe an Schule, Ausbildung und Studium trotz Beeinträchtigungen.
Individuelle Schwerstbehinderten-Betreuung (ISB)
Die Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung ermöglicht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Menschen mit Behinderung, am öffentlichen Leben teilzunehmen und ihr Leben nach ihren Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten. Menschen mit einer Schwerstbehinderung benötigen im Alltag häufig Hilfe innerhalb und außerhalb der Wohnung. Die Finanzierungsgrundlagen sind im SGB IX, SGB XI sowie SGB XII geregelt.
Eine Übersicht der Angebote der offenen Behindertenhilfe der Caritas im Erzbistum Köln für Menschen mit Behinderung finden Sie hier.