Seit Jahren befassen sich die Träger der caritativen Beschäftigungsförderung im Erzbistum Köln mit der Qualität ihrer Arbeit und verbessern diese kontinuierlich.
Seit dem sogenannten „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“, das am 01.04.2012 in Kraft trat, sind sie wie alle Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung verpflichtet, ihre Eignung durch eine Zertifizierung nachzuweisen.
Die Grundlage dieser Zulassungen ist die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Nachgewiesen werden müssen unter anderem die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, die verfolgten Ziele, systematische Überprüfungen der laufenden Arbeit, der Einsatz von qualifiziertem Personal und ein System zur Sicherung der Qualität. Eine Zulassung als Träger ist grundsätzlich für fünf Jahre gültig, die Einhaltung aller Kriterien wird jedoch jährlich vor Ort in sogenannten Überwachungsaudits überprüft.