StSuitbertus_0068 (c) Anette Etges

Stationäre Pflege

In den stationären katholischen Einrichtungen der Altenhilfe wird eine pflegerische Versorgung und Betreuung geleistet, wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist.

Die Nutzer wohnen in einem Einzel- oder Doppelzimmer und können eine Rundum-Versorgung an Hauswirtschaftsleistungen, Beschäftigungsangeboten und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

  • Wohnen in einem Einzel- oder Doppelzimmer
  • Hauswirtschaftsleistungen: Voll-Verpflegung, Reinigung des Zimmers und der Gemeinschaftsbereiche, Waschen der Wäsche
  • Pflegeleistungen: so genannte Grund- und Behandlungspflege entsprechend des Bedarfs und der Bedürfnisse des Nutzers (z.B. Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang, Einnehmen der Medikamente, Kontaktaufnahme mit dem Arzt)
  • Soziale Betreuung: Beschäftigungs- und Freizeitangebote aus verschiedenen Bereichen (Religion, Sport, Kunst Kultur, Brauchtum etc.), einschließlich der so genannten zusätzlichen Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI

Die monatlich zu zahlenden Kosten (Heimentgelt genannt) setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen und sind auf der Rechnung ausgewiesen:

  • Unterkunft und Verpflegung (für Wohnen und Hauswirtschaftsleistungen)
  • Pflegevergütung (für Pflegeleistungen und die soziale Betreuung)
  • Investitionskosten (für die Erhaltung des Gebäudes, der Einrichtungsgegenstände und der technischen Anlagen sowie für Miete/ Pacht etc.)
  • Anteil für die Ausbildung von Pflegefachkräften (so genannte Ausbildungsumlage)

Für die Pflegeleistungen zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich, je nachdem, welcher Pflegegrad beim Betroffenen vorliegt. Außerdem werden die Kosten für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von der Pflegekasse übernommen.

Die Zuschüsse reichen in der Regel nicht aus, um vollständig alle Kosten zu decken. Der übrig bleibende so genannte Eigenanteil muss vom Betroffenen selbst getragen werden. Ist dies dem Betroffenen finanziell nicht möglich, kann in NRW beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Pflegewohngeld gestellt werden.

Nähere Informationen zu den Kosten und Zuschüssen erhalten Sie hier

Besondere Konzepte

In vielen Altenpflegeheimen werden inzwischen zusätzlich zum allgemeinen Angebot auch besondere Konzepte für spezielle Personengruppen umgesetzt, z.B. für Menschen mit dementiellen Veränderungen oder für Menschen im Wachkoma. Oft gibt es in den Einrichtungen gesonderte Wohnbereiche für die Versorgung dieser Personengruppen und/oder spezielle Angebote, z.B. zur Alltagsgestaltung und Pflege.

Ein wichtiges Gesetz, dass die Anforderungen an die Altenpflegeheime (und andere im Gesetz genannte Einrichtungen) und die notwendigen Rahmenbedingungen festlegt, ist das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW), einschließlich der dazu gehörigen Durchführungsverordnung (WTG DVO NRW).

Das WTG in der derzeit gültigen Fassung finden Sie hier.

Die WTG DVO in der derzeit gültigen Fassung finden Sie hier.

Das WTG wird aktuell überarbeitet. Ein entsprechender Entwurf liegt bereits vor. Die Wohlfahrtsverbände haben im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Novellierung des WTG Stellung genommen. Einige der vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Neuregelungen werden von den Wohlfahrtsverbänden kritisch gesehen.

Projekt STAP – Selbstbestimmt teilhaben in Altenpflegeeinrichtungen

Von Anfang 2017 bis Ende 2019 führte der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln gemeinsam mit der Hochschule Düsseldorf unter dem Titel „STAP – Selbstbestimmt teilhaben in Altenpflegeeinrichtungen“ ein von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW gefördertes Projekt durch, um systematisch die Rahmenbedingungen von Bewohnerinnen und Bewohnern in Altenpflegeeinrichtungen zu verbessern. Unter anderem sollte herausgefunden werden, welche Teilhabe-Wünsche bei den Bewohnerinnen und Bewohnern vorliegen und wie diese künftig besser erfasst und umgesetzt werden können.

2017 wurden in vier Caritas-Einrichtungen jeweils Interviews mit Mitarbeitenden sowie Bewohnerinnen und Bewohner und Angehörigen geführt. Anschließend fanden teilnehmende Beobachtungen statt. So wurden verschiedene Abläufe und Alltagsprozesse in den Blick genommen und verschiedene Alltagssituationen, Angebote, Ausflüge oder ruhige Momente in den Wohnbereichen beobachtet.

Im nächsten Schritt wurde das Interview- und Beobachtungsmaterial ausgewertet. Dadurch kann das Projekt auf differenzierte Hinweise und Praxisbeispiele zu Möglichkeiten und Grenzen der selbstbestimmte Teilhabe zurückgreifen. Alle Daten wurden im Zuge der Auswertung anonymisiert. Die Ergebnisse wurden den Projekteinrichtungen in Lernworkshops vorgestellt und mit den Leitungsverantwortlichen diskutiert. Außerdem fanden eine trägerübergreifende Gruppendiskussion und eine standardisierte Online-Befragung statt, in der auch andere (freie, öffentliche und private) Träger im Rheinland zur selbstbestimmten Teilhabe in Altenpflegeeinrichtungen befragt wurden.

Auf Basis der Ergebnisse wurde 2019 ein praxistaugliches Musterrahmenkonzept erarbeitet, in einer Einrichtung erprobt und anschließend evaluiert. Ziel ist ein Handlungsmodell für Mitarbeitende und Leitungskräfte zur Förderung einer selbstbestimmten, gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe für die Bewohner_innen, das sich auf Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Einrichtung bezieht.

Nähere Informationen zum Projekt erhalten Sie hier: www.stap-teilhabe.de

Das Musterrahmenkonzept liegt in zwei Versionen vor, nämlich als Leseversion und als Bearbeitungsversion.

Die Leseversion finden Sie hier.

Die Bearbeitungsversion finden Sie hier.

Außerdem wurde ein wissenschaftlicher Bericht zum Projekt verfasst, den Sie hier finden.

Nähere Informationen zum Projekt erhalten Sie hier: www.stap-teilhabe.de

Projekt OPESA

Von September 2021 bis Ende August 2023 führten die Diözesan-Caritasverbände Köln und Paderborn gemeinsam das Projekt „OPESA – Optimierung des Psychopharmaka-Einsatzes in der stationären Altenpflege“ durch. Am Projekt beteiligten sich 16 Altenpflegeheime.

Der Kölner Teil des Projektes wurde von der Lotterie GlücksSpirale finanziell gefördert.

Aus mehreren Studien ist bekannt, dass bei alten Menschen, insbesondere auch bei Pflegeheimbewohner_innen viel zu viele Psychopharmaka eingesetzt werden und dies häufig über einen viel zu langen Zeitraum. Und dass dies überdurchschnittlich oft bei demenzkranken Menschen passiert, bei denen diese Medikamente überwiegend gar nicht angezeigt bzw. hilfreich sind. Daher war Ansatz des Projektes, den ganz konkreten Problemen für einen nicht angemessenen Umgang mit Psychopharmaka auf den Grund zu gehen, sowie praktikable Lösungsmöglichkeiten abzuleiten und diese auszuprobieren.

Dabei wurde einerseits auf die internen Prozesse in der Pflege und im Medikamentenmanagement geschaut und andererseits auf die Zusammenarbeit mit den Haus- und Fachärzt_innen und den Apotheken.

An der Abschlussveranstaltung am 10. August 2023 nahmen sowohl die am Projekt beteiligten Einrichtungen und die Projektpartner als auch interessierte Praktiker aus anderen Einrichtungen teil. Einleitend wurde vorgestellt, wie das Projekt verlaufen ist und welche Bausteine es beinhaltete. Außerdem wurde erläutert, was das Projekt für die beteiligten Einrichtungen, die Mitarbeitenden und vor allem auch für die Bewohner_innen gebracht hat. Zudem wurden wichtige fachliche Erkenntnisse und daraus resultierende Empfehlungen zusammengefasst.

Logo Lotterie GlücksSpirale

Hier finden Sie den umfassenden Abschlussbericht des Projektes OPESA.

Neuer Medien-Inhalt

Video-Reportage

In einer der Projekteinrichtungen beschäftigt man sich schon länger mit dem Thema und kann daher weitgehend auf den Einsatz von Psychopharmaka verzichten. Es ist das Resi Stemmler Haus in Euskirchen, in dem ausschließlich Menschen mit schwerer bis schwerster Demenz leben. Ina Rottscheidt von www.domradio.de hat das Resi Stemmler Haus besucht. Zum Artikel auf domradio.de. 

Ihr Ansprechpartner

Henry Kieschnick

Henry Kieschnick

Referent für
stationäre Altenhilfe