Praxisexperten erstellen unter Einbezug wissenschaftlicher Expertise eine Handlungsempfehlung zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in Einrichtungen der stationären Langzeitpflege
Im Rahmen des Projektes „Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI" wurde ein Qualifikationssystem und die Zuordnung der Interventionen entworfen. Damit wurde ein Personalbemessungsverfahren entwickelt, welches auf der Grundlage der Anzahl der zu versorgenden Pflegebedürftigen in Einrichtungen der Langzeitpflege nach Qualifikationsstufen differenzierte Personalmengen errechnet. Die Umsetzung des Verfahrens ist mit Personal- und Organisationsentwicklung verbunden.
Experten aus der Praxis erstellten von April 2021 unter Einbezug wissenschaftlicher Expertise bis Dezember 2022 eine Handlungsempfehlung zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in Einrichtungen der stationären Langzeitpflege. Diese soll dabei helfen, nachzuvollziehen, wie das entwickelte Qualifikationsmixmodell zum Kompetenzmanagement genutzt und zugleich mit Themen zur Qualität sowie auch zur Professionalisierung der Pflege verknüpft werden kann. Erstellt wird hierfür ein digitaler Materialkoffer, der u. a. aus Best Practice: Von der Praxis für die Praxis, Lerntools und die Beschreibung von Umsetzungsschritten beinhaltet.
Die ersten Ergebnisse sind in einer Posterpräsentation zusammengefasst dargestellt. Das aktuelle Poster finden Sie hier...
Fachtagung: Mehr Zeit für die Pflege(nden)
Die Handlungsempfehlung zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens mit seinem verbundenen qualitativen Ansatz, sowie Erkenntnisse und Schritte zur Implementierung aus den Praxismodellen wurden vorgestellt.
Die Beschreibung zur Fachtagung am 14. Februar 2023 finden Sie hier...