Betreuungsvereine (c) Anette Etges

Betreuungsvereine

Das Betreuungsgesetz regelt die Betreuung einer wachsenden Zahl von Menschen, die ihr Leben aufgrund einer Beeinträchtigung oder Behinderung teilweise oder gar nicht mehr selbst regeln können. In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Betreuungsverfahren in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Besondere Sensibilität ist erforderlich, um Betreuung nicht in Bevormundung umschlagen zu lassen. 1992 hat die Rechtsordnung in Deutschland die Entmündigung abgeschafft und durch die Betreuung ersetzt.

Im Sinne einer Entstaatlichung sozialer Auffangnetze sollen zunächst Familie oder Nachbarschaft einen Betreuungsfall ehrenamtlich übernehmen. Nur wenn solche freiwilligen Leistungen nicht zur Verfügung stehen oder besonders fachkundige Unterstützung nötig ist, sieht das Gesetz die Einrichtung einer hauptamtlich geführten rechtlichen Betreuung vor. Zur Aufgabe der katholischen Betreuungsvereine gehört es auch, systematisch ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, diese auszubilden und zu begleiten.

Eine Übersicht über die Betreuungsvereine der Caritas im Erzbistum Köln finden Sie hier 

Unermüdlich, unverzichtbar – und trotzdem gefährdet

„Wir sind da“, lautet der Slogan der katholischen Betreuungsvereine im Erzbistum Köln. Fragt sich nur, wie lange noch?

Jeder Mensch hat Rechte, doch manche können sie nicht selbst wahrnehmen. Wenn geistig behinderte, psychisch oder dementiell erkrankte Menschen keine selbstständigen Entscheidungen treffen können, bekommen sie einen gesetzlichen Betreuer – etwa über die derzeit 27 katholischen Betreuungsvereine im Erzbistum Köln.

400 Ehrenamtliche sind hier organisiert. Sie nehmen die Interessen der Betreuten gerichtlich und außergerichtlich wahr, treffen zum Beispiel Entscheidungen über Finanzen und ärztliche Behandlungen, helfen in juristischen Angelegenheiten oder organisieren die Pflege.

Seit vielen Jahren schon erschwert eine nicht ausreichende gesetzliche Finanzierung die Arbeit der Betreuungsvereine. 2018 spitzte sich die Situation weiter zu. Immer mehr Vereine gerieten in finanzielle Bedrängnis. Hauptgrund: Die Fallpauschale von 44 Euro, mit der die Arbeit der Betreuer vergütet wird, wurde seit 2005 nicht mehr erhöht – gleichzeitig stiegen Personal- und Sachkosten um rund 30 Prozent. Eine Entwicklung, die die kostendeckende Arbeit der Vereine unmöglich macht.

Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie die Aktionswoche „Wir sind da – auch für Sie!“ im November 2018, sollten den Druck auf die Politik erhöhen, rasch für eine solide Refinanzierung zu sorgen. Mit Aktionen, die unter anderem in Euskirchen (Caritas), im Rhein-Erft-Kreis (SKM und SkF) und Bonn (SKM) stattfanden, machten die Betreuungsvereine auf ihre Rolle als Partner im Sozialraum aufmerksam und kämpften für bessere politische Rahmenbedingungen.

Für den Betreuungsdienst des SkF in Neuss kommt jedoch jetzt schon jede Hilfe zu spät. Er muss Ende Juli 2019 seine Pforten schließen: „Wir sind an unsere finanzielle Grenze gekommen. Es geht so nicht mehr weiter. Wollen wir den Menschen weiter eine gute Betreuung bieten, müssen wir schweren Herzens die Verantwortung abgeben“, sagt Elke Kroner, Fachbereichsleiterin beim SkF Neuss. Für Betreute und deren Angehörige werde es immer schwieriger, professionelle Begleitung zu finden. Das gehe zulasten der Schwächsten in der Gesellschaft.