Ab 1.1.2020 werden sich potentielle Auszubildende in der Pflege nicht mehr entscheiden müssen, ob sie eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege absolvieren wollen, sondern sie können dann die so genannte generalistische Pflegeausbildung durchlaufen und sie als Pflegefachfrau/ Pflegefachmann abschließen. Dieser Abschluss stellt einen gleichwertigen Abschluss für alle Bereiche der Pflege dar. Damit haben die Fachkräfte nach der Ausbildung die Möglichkeit, ohne Einschränkungen im Krankenhaus, im ambulanten Dienst oder in einem Altenpflegeheim eingesetzt zu werden. Allerdings können sie sich auch für die spezielle Ausbildung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege entscheiden, haben aber dann in der Altenpflege nicht die vollen Befugnisse wie eine Pflegefachfrau oder ein Pflegefachmann. Die neue Pflegeausbildung ist im Pflegeberufegesetz geregelt.
Nähere Informationen zur neuen Pflegeausbildung erhalten Sie hier.