Leistungen der Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige Menschen, die zuhause leben und ambulant versorgt werden, können jährlich bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass sie für einige Tage oder Wochen in einem Altenpflegeheim wohnen, das Kurzeitpflegeplätze anbietet und dort rundum versorgt. Es gibt auch spezielle Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflege anbieten. Diese Versorgungsform dient vor allem der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Sie können in dieser Zeit zum Beispiel in den Urlaub fahren oder wichtige Termine wahrnehmen, die mehrere Tagen oder Wochen beanspruchen (z.B. Rehabilitation, Krankenhausaufenthalt). Die Kurzzeitpflege muss nicht „am Stück“ in Anspruch genommen, sondern kann auch in mehrere Aufenthalte gesplittet werden.
Für die Leistungen der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5 in Höhe von maximal 1.612 Euro pro Jahr. Der Zuschuss kann sich verdoppeln, wenn eine Verrechnung mit der so genannten Verhinderungspflege stattfindet.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier