Ambulante Pflege (c) Anette Etges

Ambulante Pflege

Pflegebedürftige Menschen sollen nach dem Willen der deutschen Sozialpolitik möglichst lange ambulant in den eigenen vier Wänden betreut werden. Diesem Anspruch haben sich auch die Caritas-Pflegedienste gestellt.

Sie stehen dafür ein, dass die Patienten trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können, das ihrer Menschenwürde gerecht wird.

  • Häusliche Krankenpflege
  • Hilfe zur Pflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Besuchsdienste, Fahr- und Begleitdienste, Hausnotrufdienst
  • Beratung
  • Hilfen für Angehörige: Unterstützung, Schulung, Begleitung

Die Familie - als Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft – ist verletzlich und zunehmend belastet. Ein aktuelles Problem ist zum Beispiel das steigende Armutsrisiko vor allem bei Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern. Zum Arbeitsfeld von Kirche und Caritas gehören daher seit Jahrzehnten Familienpflegedienste mit einer spezifischen interdisziplinären Fachlichkeit aus hauswirtschaftlichen, erzieherischen und pflegerischen Kompetenzen. Die Familien erhalten konkrete praktische Hilfe und Unterstützung zu Hause.

Schwerpunkte der Leistungen der sind

  • Die Weiterführung des Haushaltes zu sichern, wenn der „haupterziehende“ Elternteil erkrankt ist oder bei Schwangerschaft. (Leistung der Krankenkasse, SGB V)
  • Vermittlung von Haushaltsführungskompetenzen –  HaushaltsOrganisations-Training ® (HOT) (Leistung der Jugendhilfe, SGB VIII)

Manchmal bedarf es zu Hause einer besonderen Unterstützung. Diese kann in den Einrichtungen der Tagespflege oder Kurzzeitpflege gefunden werden. Die Caritas bietet auch hier einige Angebote an.

Leistungen der Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige Menschen, die zuhause leben und ambulant versorgt werden, können jährlich bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass sie für einige Tage oder Wochen in einem Altenpflegeheim wohnen, das  Kurzeitpflegeplätze anbietet und dort rundum versorgt. Es gibt auch spezielle Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflege anbieten. Diese Versorgungsform dient vor allem der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Sie können in dieser Zeit zum Beispiel in den Urlaub fahren oder wichtige Termine wahrnehmen, die mehrere Tagen oder Wochen beanspruchen (z.B. Rehabilitation, Krankenhausaufenthalt). Die Kurzzeitpflege muss nicht „am Stück“ in Anspruch genommen, sondern kann auch in mehrere Aufenthalte gesplittet werden.

Für die Leistungen der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5 in Höhe von maximal 1.612 Euro pro Jahr. Der Zuschuss kann sich verdoppeln, wenn eine Verrechnung mit der so genannten Verhinderungspflege stattfindet.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier

Welche Altenpflegeheime Kurzzeitpflegeplätze anbieten, erfragen Sie am besten in den stationären Einrichtungen. Oder Sie wenden sich direkt an eine Kurzzeitpflegeeinrichtung. Eine Liste der katholischen Altenpflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Erzbistum Köln finden Sie hier: 

Ihre Ansprechpartnerin

Ulrike Flenskov (c) DiCV/ Karski

Ulrike Flenskov

Referentin für
ambulante Dienste